Die Harald Schultz-Hencke Gesellschaft e. V. zielt darauf ab, Zuwendungen vor allem aus privater Hand für die von ihr geförderten Forschungsprojekte zu gewinnen. Die Zuwendungen sind aufgrund der Gemeinnützigkeit des Vereins für den Zuwendungsgeber von der Steuerveranlagung befreit und werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Verein gegenüber dem Zuwendungsgeber als solche ausgewiesen.
Zuwendungen können über das Konto der Harald Schultz-Hencke Gesellschaft vorgenommen werden.Weitergehende Auskünfte erteilt der Vorsitzende des Vereins, Dr. Steffen Theilemann.
Die Harald Schultz-Hencke Gesellschaft verfolgt gegenwärtig insbesondere folgendes Förderziel: ab dem 01. Januar 2027 sollen zukünftig alle zwei Jahre aktuelle Master- und Promotionsarbeiten an Universitäten und Hochschulen, die einen Bezug zur Lehre und / oder zur Persönlichkeit von Harald Schultz-Hencke aufweisen, finanziell mit einem Stipendium der Harald Schultz-Hencke Gesellschaft gefördert werden.
Das Stipendium wird zu 25% mit Beginn und zu 75% mit Abschluss der Arbeit ausgezahlt. Beginn und Abschluss des Master- bzw. Promotionsverfahrens sind von der Hochschule bzw. der Universität schriftlich zu bescheinigen. Die Bescheinigung ist Voraussetzung der Stipendienauszahlung. Dem formlosen Antrag auf Stipendiengewährung bei der Harald Schultz-Hencke Gesellschaft sind das Konzept der Arbeit und der Lebenslauf des Antragstellers / der Antragstellerin (mit jeweils maximal 3.000 Zeichen) beizulegen. Stichtag der Antragstellung ist alle zwei Jahre der 01. Oktober, erstmals der 01. Oktober 2026.
Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges die Mitgliederversammlung der Harald Schultz-Hencke Gesellschaft.
Angezielt ist für Masterarbeiten ein Stipendium in Höhe von 1.000,- Euro und für Promotionsarbeiten ein Stipendium in Höhe von 5.000,- Euro.